Skip to content
header

E-Rechnung: Eingangs- und Ausgangsrechnungen einfach und sicher mit BRZ


Wichtig: E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025 – was ist zu beachten? Die elektronische Rechnung beschleunigt den gesamten Prozess der Rechnungsverarbeitung: das gilt für Eingangsrechnungen ebenso wie für Ausgangsrechnungen.

 

BERATUNG BUCHEN

WAS IST EINE E-RECHNUNG?

So bleiben Bauunternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig.
Bereits seit 2011 sind Papierrechnungen und E-Rechnungen steuerrechtlich gleichgestellt.  Ab 1. Januar 2025 gilt für alle Unternehmen in Deutschland die Pflicht, E-Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Ausnahme- und Übergangsregeln gelten u. a. für Kleinbetriebe (nach § 19 UStG), Kleinbeträge unter 250 EUR und weitere Sachverhalte.

Laut Definition werden elektronische Rechnungen digital ausgestellt, übertragen und empfangen. Unterschieden werden sie in Formate mit

  • strukturierten Daten (z. B. XRechnung, EDI, XML)
  • unstrukturierten Daten (z. B. Rechnungen im PDF-, TIF-, JPEG-, Word- oder E-Mail-Text-Format)
  • hybriden Daten (z. B. ZUGFeRD als Kombination unstrukturierter PDF- und strukturierter XML-Daten).

Um die Vorteile der automatisierten Verarbeitung in vollem Umfang zu nutzen, ist eine Standardisierung in Form strukturierter bzw. kombinierter Datenformate unverzichtbar. 

Wichtig: Unstrukturierte Daten sind gemäß E-Rechnungspflicht und Wachstumschancengesetz ab 1. Januar 2025 NICHT mehr ausreichend. Eine Bilddatei oder ein reines PDF ohne strukturierte Daten gilt nicht als Rechnung nach den geforderten E-Rechnungsstandards.

IHRE VORTEILE

E-Rechnungen werden online übertragen und können ohne Medienbruch direkt im Rechnungs-Workflow bearbeitet werden. Gängige Übertragungswege sind E-Mail, De-Mail oder Web-Download

Eingangsrechnung
Wichtige Vorteile für Auftraggeber/Empfänger u. a.:

  • weniger Fehlerquellen, da manuelle Bearbeitungsschritte entfallen
  • schnellere Prüfprozesse und frühere Bezahlung mit Realisierung von Skonti möglich

Ausgangsrechnung
Wichtige Vorteile für Auftraggeber/Empfänger u. a.:

  • Druck-, Papier- und Portokosten sowie Postlaufzeiten entfallen
  • schnellerer Durchlauf der Rechnung beim Auftraggeber, dadurch früherer Zahlungseingang beim Auftragnehmer – mit positiven Auswirkungen auf die Liquidität des ausführenden Baubetriebes

ELEKTRONISCHE EINGANGSRECHNUNG MIT BRZ

Der Empfang von E-Rechnungen und die weitere Verarbeitung im Rechnungseingangs-Workflow erfolgen für alle gängigen digitalen Formate (z. B. ZUGFeRD, XRechnung) in der BRZ-Bausoftware in Verbindung mit dem Dokumentenmanagement. 

ELEKTRONISCHE AUSGANGSRECHNUNG MIT BRZ

Die Funktionalitäten zum Erstellen und Versenden von E-Rechnungen (Rechnungsausgang) in allen gewünschten E-Rechnungsformaten, z. B. XRechnung, ZUGFeRD, stellt BRZ in Zusammenarbeit mit dem E-Rechnungs-Portal Unifiedpost bereit. Der Auftraggeber (z. B. öffentlicher oder privater Bauherr) kann die Rechnung des Auftragnehmers (z. B. ausführendes Bauunternehmen) gemäß seinen Systemanforderungen automatisiert bearbeiten.

Bauunternehmen

Rechnungserstellung in der BRZ-Bausoftware

Strukturierte Daten

E-Rechnungs-Portal Unifiedpost

validieren – konvertieren – übertragen

Strukturierte Daten

Auftraggeber öffentlich / privat

Rechnungsverarbeitung

XRechnung | ZUGFeRD | XML, CSV, etc.

Bauunternehmen

Rechnungserstellung in der BRZ-Bausoftware

Strukturierte Daten

E-Rechnungs-Portal Unifiedpost

validieren – konvertieren – übertragen

Strukturierte Daten

Auftraggeber öffentlich / privat

Rechnungsverarbeitung

XRechnung | ZUGFeRD | XML, CSV, etc.

PFLICHT ZUR E-RECHNUNG AB 1.1.2025

Ab 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Vorschriften zur E-Rechnung in Kraft, die für bestimmte Unternehmen verbindlich sind. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Verpflichtung zur E-Rechnung bei nationalen Transaktionen

  • Geltungsbereich: Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die am nationalen Geschäftsverkehr teilnehmen, müssen E-Rechnungen ausstellen und annehmen.
  • Ausnahmen: Unternehmen, die unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen, könnten von dieser Verpflichtung ausgenommen sein. Weitere Ausnahmen sind z. B.:  Kleinbetragsrechnungen unter 250 EUR, nicht steuerpflichtige Umsätze und weitere Ausnahmefälle. Zudem können in bestimmten Fällen noch Übergangsfristen geltend gemacht werden. Die Festlegung der Details ist noch nicht abgeschlossen. 

2. Erstellung und Übermittlung von Rechnungen

  • Format: Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das die automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Anerkannte Formate sind beispielsweise XRechnung, XML oder ZUGFeRD.
  • Übertragung: Die Übermittlung der E-Rechnung soll über festgelegte elektronische Kanäle erfolgen.

3. Aufbewahrungspflichten

  • E-Rechnungen müssen entsprechend den steuerlichen Vorschriften elektronisch archiviert werden. Dies bedeutet, dass sie unverändert und in lesbarer Form aufbewahrt werden müssen.

4. Steuerliche Relevanz

  • Die Einhaltung der E-Rechnungspflicht ist auch im Hinblick auf die Umsatzsteuer von Bedeutung. Nichtkonforme Rechnungen könnten zu steuerlichen Nachteilen führen. 

Diese Regelungen sollen die Effizienz im Rechnungsaustausch erhöhen und die Digitalisierung der Geschäftsprozesse in Deutschland vorantreiben. Unternehmen sollten frühzeitig ihre Systeme und Abläufe an die neuen Anforderungen anpassen, um ab dem 1. Januar 2025 rechtskonform zu sein.

Für weiterführende Informationen steht Ihnen Ihre BRZ-Kundenberatung gerne zur Verfügung.

WIE HÄNGEN E-RECHNUNG UND GoBD ZUSAMMEN?

Die Verwendung von XRechnung, ZUGFeRD oder anderen E-Rechnungsformaten alleine bedeutet noch keine Datenorganisation, wie sie nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vom Bundesministerium der Finanzen und den Steuerbehörden vorgeschrieben ist (gültig für Veranlagungszeiträume ab 31. Dezember 2014). 

Die E-Rechnung, speziell in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD, bietet jedoch gute Voraussetzungen für mehr Transparenz und Durchgängigkeit in den Abläufen und ist damit als wichtiger Baustein beim Aufbau eines rechtssicheren Dokumentenmanagements zu sehen.

Anforderungen an die GoBD-Konformität sind unter anderem:

  • Aufbewahrung von Rechnungsdateien im Originalformat (Umwandlung oder Komprimierung in 
    andere Formate ist nicht zulässig)
  • Unveränderbarkeit archivierter Daten und Belege
  • Datensicherung und Berechtigungskonzept.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, empfehlen Experten den Einsatz geeigneter Dokumentenmanagement-Systeme.


Für weiterführende Informationen steht Ihnen Ihr BRZ-Kundenberater gerne zur Verfügung. 

Bauunternehmen, die auf BRZ vertrauen

kundenfoto_mrauchalles

„80 Prozent weniger Bearbeitungszeit durch digitale Workflows“

VSTR AG Rodewisch

kundenfoto-cmayer

„Ein wichtiger Baustein für die effiziente und innovative Unternehmensführung.“

Heinrich Meyer & Sohn Bau

kundenfoto-akloecker

„Unsere Mitarbeiter fordern Innovationen und wollen neue Dinge ausprobieren.“

Reif Bauunternehmung

kundenfoto-dkage

„Digitalisierung heißt für mich, mein Unternehmen in die Zukunft zu führen.“

Bauunternehmen Dirk Kage

kundenfoto-lmarquard

„Ein absolutes Plus an Flexibilität, Sicherheit und besseren Informationen.“

Klaus Gross Straßenbau

kundenfoto-apaetzold

„Durch BIM sind wir für Kunden sehr interessant“

Pätzold Bauunternehmen

Weitere Erfolgsgeschichten ansehen
kontakt-hg

Jetzt mehr über Ihre Vorteile erfahren

Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungs- oder Demotermin.

Termin buchen